Die gesetzliche Regelung erlaubt es Jugendlichen (hier ausschließlich Leiter:innen) erst mit dem abgeschlossenen 16. Lebensjahr Bier und Wein zu konsumieren. Generell darf Alkohol erst getrunken werden, wenn die Kinder der Gruppen im Bett sind. In der Regel ist dies gekennzeichnet durch das Ende der Nachtwache (wenn alle Kinder vom Zähneputzen zurück sind).
Aus Gründen der Aufsichtspflicht (Notfall!) und Verantwortung gegenüber den Kindern müssen am Abend mindestens ein:e volljährige:r Leiter:in jeder Gruppe nüchtern sein! Gleiche Regel gilt für das Orga-Team je Team.
Stark-alkoholhaltige Getränke (Schnäpse und Liköre, Wodka- oder Rummischgetränke etc.) dürfen während des Zeltlagers nicht getrunken werden! Schwächer-alkoholhaltigere Getränke wie z.B. Aperol gelten hier wie Wein und Bier und dürfen konsumiert werden.
Wir verweisen hierbei auch auf die Selbstverpflichtung der Evangelischen Jugend im Dekanat Fürstenfeldbruck bezüglich der Landeskampagne „be responsible“:
Die Aktion „Verantwortungsbewusster Umgang mit Alkohol“ wurde durch die Vollversammlung des Landesjugendkonvents ins Rollen gebracht.
Jugendliche begegnen Alkohol und suchtgefährdenden Mitteln in verschiedenen alltäglichen Situationen. Jugendarbeit bildet dabei keine Ausnahme. Wir als Mitarbeitende der Evangelischen Jugend in Bayern setzen uns deshalb intensiv mit dem Thema auseinander.
Mit der Aktion "be responsible" setzen wir ein Zeichen. Wir thematisieren den Umgang mit Alkohol und schaffen das nötige Bewusstsein dafür. Die Aktion beginnt bei Dir! Mit Deiner Unterschrift machst Du die Leitlinien zum Umgang mit Alkohol zu Deinen Leitlinien.
Mach mit, mach andere auf die Aktion aufmerksam, komm mit anderen ins Gespräch!
Ich bin mir meiner Vorbildfunktion als Mitarbeiter:in der Evangelischen Jugend bewusst. Daher pflege ich einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol und suchtgefährdenden Mitteln, was sich auch in meiner Haltung zeigt.
Ich bin mir darüber im Klaren, dass die Aufklärung über Suchtmittel sowie die Suchtprävention ein wichtiger Bestandteil meiner Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist. Ich thematisiere den Umgang insbesondere mit Alkohol in Gremien, Teams, bei Vorbereitungen von Freizeiten u.ä.
Ich thematisiere Gruppenzwänge und Traditionen mit automatisiertem Alkoholgenuss kritisch.
In der Jugendleiterausbildung muss das Verhalten gegenüber dem Alkoholkonsum Jugendlicher ausreichend thematisiert und geschult werden.
Auf Veranstaltungen der Evangelischen Jugend finden keine Maßnahmen zur Trinkanimation alkoholischer Getränke wie Trinkspiele, happy hours usw. statt.
In Jugendtreffs, auf Freizeiten und Festen werden keine hochprozentigen Alkoholika verkauft. Bier, Wein etc. werden nur im Rahmen der Zulässigkeit des Jugendschutzgesetzes und zu höheren Preisen als alkoholfreie Getränke angeboten.
Herumstehende Flaschen sind umgehend wegzuräumen.